Die enorme Menge von Fundsachen, die Jahr für Jahr in FundInfo erfasst und gespeichert wird, zeigt eindrucksvoll: Es gibt ihn, den ehrlichen Finder.
Wie wichtig das ist, weiß jeder, der einmal etwas verloren und dann im Fundbüro zurückbekommen hat. Entscheidend ist dabei gar nicht, dass der Fundgegenstand im Fundbüro abgegeben wird. Entscheidend ist vielmehr, dass der Finder die Information über den Fund schnellstmöglich verfügbar macht: verfügbar für das Fundbüro, und am besten auch gleich verfügbar für den Verlierer. Die große Bedeutung einer schnellstmöglichen Information spiegelt sich auch im Fundrecht wieder: § 965 Abs. 2 BGB verpflichtet den Finder zur Anzeige, nicht zur Abgabe der Fundsache, aber die Anzeige muss "unverzüglich" erfolgen.
Mit dem FundPortal können Städte und Gemeinden, die FundInfo einsetzen, dem Finder ebenso wie dem Verlierer nun eine entscheidende Hilfe und Erleichterung zur Bereitstellung und Nutzung dieser so wichtigen Information bieten: die Online-Erfassung von Fund- und Verlustanzeigen. Im FundPortal können Finder und Verlierer einen Fund oder Verlust völlig unabhängig von Ort und Öffnungszeiten des Fundbüros ganz bequem online erfassen. Sofern der Finder die Fundsache zu Hause lagern möchte und das Fundbüro die Ablieferung des Fundes nicht verlangt, kann sich der Finder den Weg zu Fundbüro damit ersparen - ebenso wie der Verlierer.
Die Vorteile:
- Es ist viel einfacher, einen Fund anzuzeigen.
- Die Information ist schneller verfügbar - für den Verlierer, für den Finder und für das Fundbüro.
- Fund- und Verlustanzeigen können miteinander abgeglichen werden.
- Finder und Verlierer können per E-Mail miteinander in Kontakt treten und die Rückgabe abwickeln.
- Das zuständige Fundbüro ist immer einbezogen.
Das FundPortal ist einfach aufgebaut und selbsterklärend gestaltet. Die vier Funktionsbereiche Information, Fundsuche, Verlustanzeige und Fundanzeige sind intuitiv bedienbar. Wichtige fund- und datenschutzrechtliche Aspekte wie z.B. die Anzeigepflicht des Finders werden durch Hinweistexte erläutert. Und der Finder kann prüfen, ob die Fundanzeige vom zuständigen Fundamt übernommen wurde, so dass die Anzeigepflicht damit erfüllt ist.